 ZulassungZur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten.
Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass mit der Anmeldung zum Lehrgang nicht die Zulassung zur Meisterprüfung verbunden ist; letztere wird durch den zuständigen Meisterprüfungsausschuss ausgesprochen. Reichen Sie daher mit der Lehrgangsanmeldung auch das Gesuch um Zulassung zur Meisterprüfung mit den notwendigen Unterlagen ein, damit es vor Lehrgangsbeginn geprüft werden kann. AufnahmebedingungenDer Besuch Ihrer Meisterschule setzt nachstehende Qualifikationen voraus:
a) EDV-Grundkenntnisse MS-Windows b) Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten nach den jeweiligen Rahmenlehrplänen.
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