 Zielgruppe Fachkräfte aus dem gewerblich/technischen Bereich, Meister, Techniker, Maschinenbediener.
Zugangsvoraussetzung Kenntnisse im Metallbereich Zur Prüfung „CNC-Fachkraft (HWK)" wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen kann oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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