 Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der Zusatz-qualifikation zur Erstellung bautechnischer Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZQualVBau)Der Erwerb der ZqualVBau berechtigt den Teilnehmern nach erfolgreich abgelegter Prüfung bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 62 Abs.2 Satz 1 BayBO zu erbringen. Die Anerkennung der Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise wird für 5 Jahre erteilt. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass entsprechende Fortbildungen vorliegen (§ 10 ZqualVBau). |