 Stoffplan für den praktischen Unterricht (Teil I):Zulassung:Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. - Technischer Teil:
Bordnetz Beleuchtungssysteme Ladestromsysteme Start- und Zündsysteme Benzineinspritzsysteme Dieseleinspritzsysteme Fahrzeugsicherheits- und Komfortsysteme - Sachkundenachweis, - wie z. B. Airbag und Gurtstraffern - Handhabung von Klimaanlagen - Diagnose von CAN-Bus-Systemen Auftragsabwicklung
- Service-Kommunikation
mit verbesserter technischer Kompetenz; mit Geschäftspartnern und Kunden; wegen Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Kfz-Betriebes
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