Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teile I und II):

Zulassung

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder vergleichbare Facharbeiterprüfung bestanden hat.Bei einer fachfremden Gesellenprüfung oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich.

Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • Grundlagen der Mathematik (siehe Hinweise)
    - Flächen- und Körperberechnungen

  • Fachrechnen; Technisches Zeichnen

  • Gerüste nach DIN 4420 ff
    - Arbeits-, Schutz-, Trag- und Fahrgerüste, Statik
    - Materialkenntnisse
    - Beanspruchung von Gerüstbauteilen
    - Gewichtsberechnungen, Leitergerüste
    - Lagerung und Wartung
    - Rohrgruppen
    - Transport- und Aufzugsmittel

  • Unternehmermodell
    - Anbohren von Asbestzementplatten

  • Unfallverhütungsvorschriften
    - Gewerbeordnung, Arbeitsstättenverordnung
    - Umweltschutz,
    - Jugendarbeitsschutzgesetz
    - Richtlinien,
    - Sicherheitsregeln
    - Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht
    - Sicherheitstechn. Einrichtungen und Maßnahmen
    - Gefährdungs- und Belastungsanalyse

  • Vermessungskunde, VOB

  • Kalkulation nach vorliegenden Ausschreibungen

  • Tarifverträge Gerüstbau
    - Gruppenverhalten, Führungsverhalten

  • Gerüste besonderer Bauart
    - Systemgerüste, Rahmengerüste, Modulgerüste

  • Holzarten, Schnitt-, Güteklassen von Holz
    - Tragfähigkeit und Faserrichtung

  • Praktischer Unterricht
    - Aufbau von Gerüsten verschiedener Bauarten
    - Ankerprüfungen, Verankerungsprotokoll
    - Nivellement vor Ort

Die Meisterschule ebnet den Weg in die Selbstständigkeit

Wir informieren Sie auch gerne über Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Meister-BAföG)!

Katharina Suchy
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth

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