 Stoffplan für die Ausbildung der Ausbilder (Teil IV)gesamt 115 Unterrichtsstunden: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
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