Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teile I und II):

Zulassung:

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder vergleichbare Facharbeiterprüfung bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellenprüfung oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich.

Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

Praktischer Unterricht:

  • Herstellung von Brot, Brötchen und sonstigem Kleingebäck, Plunder- und Blätterteig, Snacks
  • Herstellung von Flechtgebäck und Schaustücken
  • Feine Backwaren, Torten und Desserts, Speiseeis
  • Werbelehre
  • Schaufenstergestaltung
  • Plakatgestaltung und Formen
  • Vetriebs- und Verkaufskunde
  • Werkstoffkunde, Lebensmittelchemie
  • Backtechnologie / Backprozeß
  • Lebensmittelrecht
  • Ernährungslehre
  • Diäten, Krankheiten
  • Technische Mathematik (siehe Aufnahmebedingungen):
  • Kostenermittlung
  • Preisbeurteilung
  • Preisfindung
  • Unfallverhütung
  • Hygieneverordnung
  • EDV

Bitte beachten Sie, daß der Besuch eines Vorbereitungs-lehrganges für den Teil III (wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse) und IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) zusätzlich zum Besuch des praktischen und fachtheoretischen Vorbereitungslehrganges (Teile I und II) zu absolvieren ist.

Die Meisterschule ebnet den Weg in die Selbstständigkeit

Wir informieren Sie auch gerne über Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Meister-BAföG)!

Katharina Suchy
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth

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(+49) (0) 9 21/9 10-1 27

Fax:
(+49) (0) 9 21/9 10-45-1 27

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