Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teile I und II):


Zulassung:

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten.

Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • Projektierung und Berechnung
  • Eindecken von Dachflächen
  • Einrichtungen zur Ableitung von Niederschlagwasser
  • Verkleidungen von Rohrleitungen und Behältern
  • Leitungen für lufttechnische Anlagen
  • Unternehmermodell Teile I und II
  • Technische Mathematik (siehe Aufnahmebedingungen)
  • Fachtheorie
  • Fachphysik
  • Fachkunde
  • Fachtechnische Kalkulation + VOB
  • Technisches Zeichnen
  • Praxis

Die Meisterschule ebnet den Weg in die Selbstständigkeit

Wir informieren Sie auch gerne über Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Meister-BAföG)!

Katharina Suchy
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth

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