 Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teile I und II):Zulassung:Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Der Unterricht wird von Architekten, Ingenieuren und Meistern, die alle nebenberuflich tätig sind, erteilt. - Mathematik (siehe Aufnahmebedingungen)
- Entwurfslehre und Planvorlage
- Bauphysik und Baukonstruktion
- Werk- und Detailplan
- Kalkulation
- Abrechnung
- Vermessungslehre
- Dachausmittlung
- Baustoffkunde
- Schiften
- Treppenbau
- Holzbau
- Rechnerischer Abbund / EDV-unterstützt
- Baustatik und Festigkeitslehre
- Baurecht, Verdingungswesen
- Baubetrieb
- Unfallverhütung
- Arbeitsschutz
- Grundlagen der EDV
- CAD-Grundlagen
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