 Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teil II):Zulassung:Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung (oder vergleichbare Facharbeiterprüfung) bestanden hat. Bei einer fachfremden Gesellen- oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Die Handwerkskammer kann in begründeten Fällen Ausnahmen gestatten. Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Lehrgangsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. - Fachtechnologie
(Motormanagement, Triebwerkstechnik, Fahrwerkstechnik, Kfz-Elektrik-Elektronik Sicherheits- und Komforttechnik)
- Werkstoffe im Kfz-Gewerbe
- Technische Mathematik (siehe Hinweise)
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Grundlagen der Karosserie- und Lacktechnik
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Auftragsabwicklung
- Fachvorträge über:
StVZO, Unfallverhütung, Versicherungsschutz im Kfz-Betrieb, Umweltschutz im Kfz-Betrieb, Gebrauchtwagenbewertung
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