 Stoffplan für den fachtheoretischen und praktischen Unterricht (Teile I und II):ZulassungZur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung oder vergleichbare Facharbeiterprüfung bestanden hat.Bei einer fachfremden Gesellenprüfung oder Facharbeiterprüfung ist eine mehrjährige Gesellentätigkeit erforderlich. Prüfungsbewerber, deren Zulassungsgesuch und Anmeldeformulare der Kammer vorliegen, werden ohne besondere Aufforderung rechtzeitig vor Beginn der in Frage kommenden Lehrgänge eingeladen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Praktischer Unterricht (Teil 1): - Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwürsten mit modernster Technologie.
- Herstellen von Pasteten, Rouladen, Gelatinen und Konserven.
- Dekorieren von Fleischplatten.
- Fachgerechtes Zerlegen und ladenfertiges Zuschneiden und Herrichten von Schwein-, Rind- und Kalbsfleisch.
- Herstellen von Küchenfertigen und verzehrsfertigen Gerichten.
Fachtheoretischer Unterricht (Teil 2): - Unfallverhütung
- Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit
- Hygiene mit HACCP-Konzepten
- Technologie der Wurstherstellung
- Technologie der Herstellung von Pökelwaren
- Spezialitäten und Konserven
- Chemische und ernährungsphysiologische Beurteilung von Fleisch
- Fachgebundene Vorschriften
- Kalkulation, Fachrechnen (siehe Aufnahmebedingungen)
- Moderne Marketingkonzepte
- Werbung
- Werbebeispiele
- Erstellung von Werbemittel mit EDV
- Verkaufspsychologie
- Verkaufstechnik
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