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Startseite> Berufsorientiert> Installateur- und Heizungsbauerhandwerk> Sachkundigennachweis nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 19
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Sachkundigennachweis nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 62 (vormals §19 WHG)

Durch die Änderung der VAWS in Bayern (18.01.2006) ist in Zukunft jeder Betrieb verpflichtet, sich als Fachbetrieb nach § 62 WHG registrieren zu lassen, wenn er an Heizölverbraucheranlagen mit > 1.000 Ltr. Fas-sungsvermögen arbeitet.

Um ein solcher "Fachbetrieb" zu werden, muss eine Führungsperson des jeweiligen Betriebes den Sachkundenachweis erwerben. Dieser Nachweis ist Personen bezogen und zeitlich unbegrenzt.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten über Ausführung, Ausstattung und Funktion um eine Heizöltankanlage aufstellen und beurteilen zu können. Des Weiteren dient es auch zur Auffrischung und Nachschulung früherer Lehrgänge.

Die Handwerkskammer für Oberfranken bietet Ihnen die Möglichkeit die entsprechende Fortbildung mit anschließender Prüfung zu besuchen

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Unser hochmotiviertes und sachkundiges Team wird sich Ihren Anfragen widmen und Sie kompetent beraten. Unser Servicecenter bietet schnell, fachkompetent und zentral Informationen über alle unsere Theorie- und praxisorientierten Lehrgänge und Seminarreihen im Präsent- sowie im Onlineunterricht.

Fortbildungs-Service-Center
der Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstraße 8
95448 Bayreuth

Phone:
(+49) (0) 800 / 666 111 2

Fax:
(+49) (0) 9 21/9 10 - 45 - 324

e-mail:
yvonne.will@hwk-oberfranken.de