 Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden. Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden.
- Berechtigung zur Gasanlagenprüfung (Geselle, Meister)
- Berechtigung zur Gassystemeinbauprüfung (Verantwortlicher Meister)
- Berechtigung zum Gasanlageneinbau
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