GAP / GSP

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden.

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden.

  • Berechtigung zur Gasanlagenprüfung (Geselle, Meister)
  • Berechtigung zur Gassystemeinbauprüfung (Verantwortlicher Meister)
  • Berechtigung zum Gasanlageneinbau


Unser hochmotiviertes und sachkundiges Team wird sich Ihren Anfragen widmen und Sie kompetent beraten. Unser Servicecenter bietet schnell, fachkompetent und zentral Informationen über alle unsere Theorie- und praxisorientierten Lehrgänge und Seminarreihen im Präsent- sowie im Onlineunterricht.

Fortbildungs-Service-Center
der Handwerkskammer für Oberfranken
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