 Energieberater im HandwerkAb 2006 sollen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz für Gebäude (kurz: EU-Richtlinie) umsetzen. Jedes Land entwickelt dafür nationale Verordnungen und Normen. Der deutsche Gesetzgeber schreibt zurzeit die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) weiter. Die EnEV 2006 soll auch die Anforderungen gemäß EU-Richtlinie energiesparrechtlich abdecken, z.B. den Energiepass im Baubestand, die Berücksichtigung des Energiebedarfs für Beleuchtung und Kühlung von NichtWohngebäude, usw. Die Teilnehmer dieser Maßnahme sollen in die Lage versetzt werden, eine energetische Gesamtbetrachtung für private Wohngebäude durchzuführen. Damit soll Wissen vermittelt werden, das über die Angebotserstellung hinaus, zu einer branchenübergreifenden Energieberatung befähigt. Für dieses Arbeitsfeld ist ein neuer Typ eines Mitarbeiters gefordert, der ausgeprägte Führungsqualitäten besitzt und über sein eigenes Fachgebiet hinaus Spezialkenntnisse erworben hat.  |