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Elektrofachkraft für Tätigkeiten im Metallhandwerk

 

Für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln ist entsprechend den Verordnungen der Berufsgenossenschaften eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich.

Sie werden auf die Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom eindrücklich hingewiesen und erhalten eine umfassende Unterweisung der einschlägigen Vorschriften nach DIN VDE zur Errichtung und zum Betrieb elektrischer Einrichtungen. In einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung werden Sie Ihre erworbenen Kenntnisse nachweisen.

 


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