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Bildungsprämie - Förderbedingungen

 

 

Erst beraten lassen >>> dann anmelden

 

Wichtige Hinweise zum Bildungsprämiengutschein

  • Man muss erwerbstätig sein und das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro)
  • Der Bund übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,- € (d. h. bei 700,- werden 350,- v. Bund übernommen, bei 1.200 € werden 500,00 übernommen)
  • Die Bildungsträger sind nicht verpflichtet einen Bildungsprämiengutschein anzunehmen. Es gibt auch Bildungsträger, die dieses Förderprogramm noch nicht kennen.
  • Der ausgestellte Prämiengutschein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten >> es gilt das Datum der Anmeldung >> der Kurs selbst kann zu einem späteren Zeitpunkt beginnen - d. h. Beratungstermin entsprechend danach richten

 

Ein Prämiengutschein kann nur ausgegeben werden, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • unterschriebene Einwilligungserklärung
  • ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein)
  • den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers,
  • falls Sie nicht Deutsche/r sind: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis


Was wird gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. Allerdings werden Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.


Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.


Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt....möchten Sie mehr über die Bildungsprämie erfahren?
Dann rufen Sie uns unter der kostenfreien Nummer
0800 / 666 11 12 an.
Wir beraten Sie gerne

 

 

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Unser hochmotiviertes und sachkundiges Team wird sich Ihren Anfragen widmen und Sie kompetent beraten. Unser Servicecenter bietet schnell, fachkompetent und zentral Informationen über alle unsere Theorie- und praxisorientierten Lehrgänge und Seminarreihen im Präsent- sowie im Onlineunterricht.

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