Die Fortbildungsprüfung nach der "Ausbilder-Eignungsverordnung" führt zur Befreiung von Teil IV der Meisterprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse ) im Handwerk.
Die Meisterschule ebnet den Weg in die Selbstständigkeit
Wir informieren Sie auch gerne über Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Meister-BAföG)!