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Teil IV - Ausbildung der Ausbilder

Die Fortbildungsprüfung nach der "Ausbilder-Eignungsverordnung" führt zur Befreiung von Teil IV der Meisterprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse ) im Handwerk.

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Die Meisterschule ebnet den Weg in die Selbstständigkeit

Wir informieren Sie auch gerne über Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (Meister-BAföG)!

Katharina Suchy
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth

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(+49) (0) 9 21/9 10-1 27

Fax:
(+49) (0) 9 21/9 10-45-1 27

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