Airbag- und Gurtstraffer Sachkundenachweis

 

Eingeschränkte Fachkunde (P1) für den Bereich "Airbag und Gurtstraffer" nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoff-verordnung (SprengV).

 

Erwerben Sie die Berechtigung, um folgende Tätigkeiten an Airbag und Gurtstraffersystemen durchzuführen:

  • Verwenden (Ein-und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
  • Aufbewahren (Lagern)
  • Vernichten (Innerhalb des Fahrzeugs)
  • Verbringen (Befördern)
  • Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns

 


Unser hochmotiviertes und sachkundiges Team wird sich Ihren Anfragen widmen und Sie kompetent beraten. Unser Servicecenter bietet schnell, fachkompetent und zentral Informationen über alle unsere Theorie- und praxisorientierten Lehrgänge und Seminarreihen im Präsent- sowie im Onlineunterricht.

Fortbildungs-Service-Center
der Handwerkskammer für Oberfranken
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