 Airbag- und Gurtstraffer Sachkundenachweis Eingeschränkte Fachkunde (P1) für den Bereich "Airbag und Gurtstraffer" nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoff-verordnung (SprengV). Erwerben Sie die Berechtigung, um folgende Tätigkeiten an Airbag und Gurtstraffersystemen durchzuführen: - Verwenden (Ein-und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
- Aufbewahren (Lagern)
- Vernichten (Innerhalb des Fahrzeugs)
- Verbringen (Befördern)
- Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns
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