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Airbag- und Gurtstraffer Sachkundenachweis

 

Eingeschränkte Fachkunde (P1) für den Bereich "Airbag und Gurtstraffer" nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoff-verordnung (SprengV).

 

Erwerben Sie die Berechtigung, um folgende Tätigkeiten an Airbag und Gurtstraffersystemen durchzuführen:

  • Verwenden (Ein-und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
  • Aufbewahren (Lagern)
  • Vernichten (Innerhalb des Fahrzeugs)
  • Verbringen (Befördern)
  • Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns

 

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Unser hochmotiviertes und sachkundiges Team wird sich Ihren Anfragen widmen und Sie kompetent beraten. Unser Servicecenter bietet schnell, fachkompetent und zentral Informationen über alle unsere Theorie- und praxisorientierten Lehrgänge und Seminarreihen im Präsent- sowie im Onlineunterricht.

Fortbildungs-Service-Center
der Handwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstraße 8
95448 Bayreuth

Phone:
(+49) (0) 800 / 666 111 2

Fax:
(+49) (0) 9 21/9 10 - 45 - 324

e-mail:
yvonne.will@hwk-oberfranken.de

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